Die Gebührenordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

  1. Der Mitgliedsbeitrag* wird wie folgt festgesetzt:

     

    Aufnahmegebühr
    (inkl. Pass)

    Euro

    monatlicher Beitrag
    (gültig ab 1.1.2020)

    Euro

    Kinder bis einschl. 14 Jahre

    Jugendliche bis einschl. 20 Jahre

    Erwachsene

    Familienbeitrag

    Passive

    20,00

    8,00

    10,50

    12,50

    22,50

    4,00

    Fördermitgliedschaft ohne Stimmrecht mindestens 60,00 €/Jahr (Behörden, Betriebe, Einzelpersonen)


  2. In der Aufnahmegebühr ist die Gebühr für einen Pass in der aktiven Sparte enthalten. Sollten weitere Pässe benötigt werden (Verlust, Belegung mehrerer Sparten usw.), so müssen diese vom Mitglied selbst bezahlt werden.

  3. Die Lastschriften erfolgen kurz nach Eintritt, danach jährlich im 1. Quartal.

  4. Die Kosten für die Verbandsumlage (Jahressichtmarke) sind im Jahresbeitag bereits enthalten. Neue Mitglieder erhalten bei Eintritt bis 30.06. des Jahres die erste Jahressichtmarke kostenfrei. Bei Eintritt nach dem 30.06. trägt das neue Mitglied die Kosten für die erste Jahressichtmarke selbst. Jedes Mitglied erhält nur eine Jahressichtmarke für seine Hauptsparte. Werden Jahressichtmarken weiterer Sparten benötigt, so müssen diese vom Mitglied selbst bezahlt werden. Mitglieder der Abteilung Kinderturnen, Passive und Arbeitslose erhalten keine Jahressichtmarken!

  5. Funktionäre und vom Gesamtvorstand bestimmte Übungsleiter sind beitragsfrei.

  6. Im Familienbeitrag eingeschlossen sind Ehepaare, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.

  7. Alle Beiträge (auch Aufnahmegebühr und zusätzliche Jahressichtmarken) werden, zur Verringerung der Kosten, halbjährlich oder jährlich im Bankeinzugsverfahren erhoben.

  8. Erklärungen und Begründungen für eine Beitragbefreiung müssen schriftlich über den jeweiligen Abteilungsleiter an den Kassier weitergereicht werden.

  9. Der Austritt erfolgt durch Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen. Sie ist nur zum Ablauf eines Kalenderjahres möglich. Die Austrittserklärung ist an den geschäftsführenden Vorstand zu richten. 

  10. Die Mitgliederversammlung des Budo-Club Eckental e.V. hat am 02.03.2005 dieser Gebührenordnung zugestimmt.

 

* Beitragsermäßigung/-befreiung aus sozialen Gründen: Die Vorstandschaft ist berechtigt in Einzelfällen Ausnahmeregelungen aus sozialen Gründen zu treffen und Beitragsermäßigungen zu gewähren. Anträge mit Begründung für eine Beitragsermäßigung müssen schriftlich an den Vorstand gestellt werden. Sprechen Sie mit uns!

 

Kurskosten

Für als Kurse angebotene sportliche Aktivitäten gelten verbindlich - unabhängig von der Sportart - folgende Beiträge:

Kinder (bis einschl. 14 Jahre, analog zum Mitgliedsbeitrag): 3,00 € pro Kurstermin á 60-90 Min., einschl. Versicherung
Jugendliche, Erwachsene (ab 15 Jahre):  5,50 € pro Kurstermin á 60-90 Min., einschl. Versicherung

 

Somit ergeben sich folgende Beiträge für komplette Kurse (inkl. Versicherung):

10 Termine:   Kinder: 30,-- €    Jugendliche/Erwachsene:   55,-- €

 

 
Der Vorstand
 

Sie finden hier die komplette Vereinssatzung und die Ehrenordnung des Budo-Club Eckental zum Download als PDF-Datei.